Etteldorf Landhandel - Metterich Eifel

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Holzpellets. Versorgung mit Holz für kleinere Wohneinheiten.

Zukunftsenergien. Unterstützt von Land und Wirtschaft

Broschüre der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
Inhaltsverzeichnis

H Was muss ich beim Einbau beachten?

Lage des Heizraums und des Pelletslagerraums

Abhängig von Platz und Ausstattung des Hauses bieten sich dem Verbraucher mehrere Möglichkeiten der Pelletslagerung: in einem als Pelletslager umgebauten Kellerraum, in Silos aus Metall oder Stoffgewebe, die im Keller oder gegen Regenwasser geschützt auch außerhalb des Hauses aufgestellt werden oder in einem unterirdischen Lagertank außerhalb des Gebäudes.

Bei der Suche nach dem geeigneten Ort für die Pelletslagerung sind einige Punkte zu beachten:

Da die maximale Länge des Pumpschlauches von Pelletstankwagen ca. 25 - 30 Meter beträgt, dürfen sich die Einblas- und Abluftrohre des Pelletslagerraums bzw. - tanks maximal in einer Distanz von 25 Metern zur Stellmöglichkeit des Tankwagens befinden. Die Leitungsführung sollte dabei möglichst gradlinig erfolgen.

Bei der Austragung der Pellets aus dem Lagerraum mit Hilfe einer Förderschnecke muss der Pelletslagerraum direkt an den Heizraum anschließen. Bei einer Saugaustragung darf der Heizraum bis zu 20 Meter entfernt liegen.

Zusätzlich muss sich ein Stromanschluss mit 230 Volt in unmittelbarer Nähe der Befüllstutzen befinden, um das Absauggebläse für den beim Einblasen der Pellets entstehenden Staub anschließen zu können.

Die Befüllstutzen selbt müssen von außen zugänglich sein. Lagerräume in Gebäuden sollten möglichst an die Außenmauer grenzen. Ist das nicht der Fall, so müssen Einblas- und Abluftrohre bis an die Außenmauern geführt werden können. Hierbei sind die geltenden Brandschutzbestimmungen zu beachten.

Wie bei Gas- und Ölheizungen sollte der Heizraum auch an die Außenmauer des Hauses grenzen, um eine direkte Belüftung gewährleisten zu können. Ansonsten muss durch ein zusätzliches Lüftungsrohr zur Außenmauer für den notwendigen Luftaustausch gesorgt werden.

Form und Größe des Lagerraumes

Die optimale Größe des Lagerraumes richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch. Als Kennwert dient hierbei die Heizlast. Die Heizlast ergibt sich aus dem Jahresheizwärmebedarf eines Gebäudes multipliziert mit der beheizten Fläche. Der Jahresheizwärmebedarf ist im Wärmeschutznachweis oder in der Enegiebilanzierung enthalten. Bei älteren Gebäuden lässt er sich aus den Verbrauchsdaten der letzten 3 - 5 Jahre ermitteln. Da das zur Verfügung stehende Lagerraumvolumen in der Regel nicht vollständig genutzt werden kann, sollte der Raum so ausgelegt sein, dass er den 1,2 bis 1,5-fachen Jahresbedarf fassen kann. Das nutzbare Volumen entspricht 2/3 des Raumvolumens.

Als Faustregel für die Berechnung des benötigten Lagerraumvolumens gilt:

1 kW Heizlast = 0,9 m3 Lagerraum (inkl. Leerraum)

In der Praxis hat es sich bei Schneckenaustragungen als sinnvoll erwiesen, einen schmalen (Breite ca. 2 m), rechteckigen Raum zu wählen, um damit das "Leer-Volumen" (Teil des Raumes, der von der Förderschnecke nicht entleert werden kann) in den Winkeln des Raumes möglichst gering zu halten.

Bautechnische Anforderungen des Heiz- und Lagerraumes

Grundlage für die Lagerung von Brennstoffen bilden in Deutschland die jeweils gültigen bundeslandspezifischen "Verordnungen über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung" (FeuVO). Diese enthalten jedoch keine für Pellets spezifischen Lagervorschriften. Im Allgemeinen werden daher die Lagervorschriften für feste Brennstoffe herangezogen. Nach dieser Auslegung gelten in den meisten Bundeländern bis zu einer Menge von 15 Tonnen (ca. ,23 Kubikmeter) keine Auflagen, so dass die Pellets ohne zusätzliche Brandschutzvorkehrungen sowohl im Keller als auch auf dem Dachboden gelagert werden können.

Es ist jedoch empfehlenswert, den Lagerraum bereits heute nach strengeren Richtlinien zu konzipieren. Die im folgenden Abschnitt dargestellten bautechnischen Anforderungen basieren auf den österreichischen Verordnungen. Sie sind eine Empfehlung, da es bislang keine bundesweit einheitliche Regelung gibt.

Bei dem Ausbau des Heiz- und Lagerraumes sollte darauf geachtet werden, dass die Umfassungswände und die Geschossdecke den Anforderungen der Brandschutzklasse F 90 entsprechen. Die Türen und Einstiegsöffnungen müssen ebenfalls die geltenden Brandschutzanforderungen erfüllen (mind. T 30, ggf. T 90>), nach außen aufgehen und mit einer Dichtung versehen sein. Zusätzlich muss die Innenseite der Türöffnung im Pelletslagerraum mit mindestens 3 cm dicken Holzbrettern geschützt werden, um ein Drücken der Pellets gegen die Brandschutztür zu verhindern.

Im Pelletslagerraum selbst dürfen sich, ebenfalls aus brandschutzrechtlichen Gründen, keine Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Lichtlampen oder Verteilerdosen befinden. Sind Beleuchtungskörper im Lagerraum erwüscht, ist ein explosionsgeschützte Variante zu wählen. Zusätzlich ist ein Not-Aus-Schalter in Griffweite der Lagerraumtür für die Heizanlage zu montieren.

Die Pellets sollten von der schmalen Seite des Lagerraumes eingeblasen werden. Um eine gleichmäßige und optimale Befüllung des Raumes zu gewährleisten, sollte der Befüllstutzen in der Mitte der schmalen Seite unterhalb der Decke montiert werden. Der Absaugstutzen muss auf gleicher Höhe und in mindestens 50 cm Abstand zum Befüllstutzen angebracht sein. Beide Stutzen und Verbindungsrohre müssen an einen Potenzialausgleich angeschlossen werden.

Da trotzdem beim Einblasen der Pellets hohe Drücke entstehen können, ist es zusätzlich überlegenswert, auch diesbezüglich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. den Einbau von Berstscheiben, in der Planung zu berücksichtigen.

Da die Pellets mit Überdruck in den Lagerraum eingeblasen werden, kann der Aufprall zur Beschädigung des Mauerwerkes und der Pellets selbst führen. Um dies zu verhindern, muss auf der dem Befüllstutzen gegenüber liegenden Seite des Lagerraums eine Prallmatte senkrecht mit einem Abstand von ca. 5 m zur Wand (z.B. Gummimatte) oder schräg im Eck (aus Holz bzw. Metall) angebracht werden.

Wichtig ist auch, dass der Pelletslagerraum trocken und staubdicht ist. Nur durch trockene Lagerbedingungen kann der Wassergehalt der Pellets dauerhaft unter 10 % gehalten und damit ein konstanter Heizwert der Pellets garantiert werden.

Außerdem können aufgequollene Pellets zu einer Verstopfung der Ansaugsonde führen. Der zusätzlich staubdichte Abschluss des Raumes ist notwendig, um eine mögliche Staubausbreitung im Keller während der Befüllung zu verhindern.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der Lagerraum frei von kleinen Steinen oder Holzteilchen ist, das diese die Ansaugsonde verstopfen, die Förderschnecke blockieren oder die Brennerschalen-Entaschung behindern können.

Bei der Umstellung von einer Öl- oder Kohleheizung auf eine Pelletsfeuerung sind bei korrekter Einstellung der Abgastemperatur aufgrund der geringen Feuchtigkeit des Brennstoffs in der Regel keine Probleme im Schornstein zu erwarten. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich vor dem Bau- bzw. Umbaubeginn des Heiz- und Lagerraumes über die für Sie geltenden Vorschriften zur Pelletslagerung sowie zur Verbrennungsluftzufürung und Abgasführung beim Bezirksschornsteinfeger bzw. bei der zuständigen Bauaufsichtbehörde zu erkundigen.

weiter: Aktion Holzpellets

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Volltext dieser Holzpellets-Broschüre als PDF (1 MB)
Weitere Informationen zu Holzpellets vom Landhandel Etteldorf - Metterich/Eifel
Text: Broschüre der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
Fotos: Siehe Tooltip